Frage 1.60 Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes? Wenn sie ungeladen im Holster getragen wird. Wenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet. Wenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt. Noch offen470 / 470Noch nicht gesehen: 470Nochmal beantworten: 0Richtig beantwortet0 / 470Auswertung:Noch wurde keine Frage beantwortet. Es stehen noch 470 Fragen zur richtigen Beantwortung aus.
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