Gun bullets and stuff
...weil es einfach Spaß macht!

Häufig gestellte Fragen


Es gibt außer den Alterserfordernissen (Sportschützen min. 14 Jahre alt, Bewacher min. 18 Jahre alt) keine weiteren Voraussetzungen.

Nein. Wir sind nicht verpflichtet dies zu prüfen und es gibt hierfür keine rechtliche Grundlage. Die Zuverlässigkeit und Eignung prüft die zuständige Waffenbehörde bei der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis.

Zur Vorab-Vorbereitung empfehlen wir die Arbeit mit dem offiziellen BVA-Fragenkatalog oder der WaffG7-Web-App. Im Lehrgang erklären wir die Hintergründe, beantworten offene Fragen und stellen Zusammenhänge her.

Ja. Wir sind staatlich anerkannt und das Zeugnis gilt bundesweit und bei allen Verbänden.

Nein, wir vermitteln den Teilnehmern den sicheren Umgang mit Waffen und Munition in der Theorie und in der Praxis. Das Trefferniveau ist für Sportschützen nicht prüfungsrelevant.

Ja, in der Prüfung kommen auch Fragen zu Seenotsignalmittel dran. Wir besprechen das Thema im Unterricht und vermitteln hier das erforderliche Wissen.

Nein, alle erhalten den gleichen Prüfungsbogen.

Wir verwenden einen einheitlichen Prüfungsbogen da sich Ballistik, Waffen- & Munitionskunde und Waffenrecht im Theorieunterricht im Wesentlichen nicht nach dem Bedürfnis richten. Sportschützen profitieren im Unterricht von den vertieften Rechtskenntnissen zu Notwehr und Notstand für Bewacher und andersrum bekommen Bewacher auch die spezifischen Kenntnisse für Sportschützen vermittelt, da die Waffensachkunde für Bewacher auch die Sachkunde für Sportschützten beinhaltet. Daher sind unterschiedliche Prüfungsbögen nicht erforderlich.

Nein. Das Ministerium des Inneren für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg lehnt dies ab mit der Begründung, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt und gesetzlich nicht vorgesehen ist. Ohne Rechtsgrundlage ist die Anerkennung eines „Upgrade-Lehrgangs“ für Sportschützen leider nicht möglich.

Du kannst auch als angehender Sportschütze den Lehrgang für Bewacher absolvieren. Die Sachkunde als Bewacher wird für den Sport anerkannt (Hinweis: umgekehrt ist dies nicht der Fall).

Das Zeugnis über die Waffensachkunde ist unbefristet gültig.

Jedes Zeugnis von uns enthält eine digitale Signatur mit der ein Dritter (z.B. Behörden) über https://check.waffg7.de prüfen kann, ob dieser Person (Name, Vorname, Geburtsdatum) ein Zeugnis von uns ausgestellt wurde. Die Überprüfung erfolgt DSGVO konform automatisiert durch kryptographische Verfahren. Es werden auf Servern keine personenbezogenen Daten gespeichert. Eine digitale Ausfertigung eines Zeugnisses (Scan oder Bild) kann somit jederzeit von einem anderen auf Echtheit überprüft werden.

Mit dieser Option erweiterst du deine Sachkunde auf erlaubnispflichtige Signalpistolen mit einem Patronenlager von mehr als 12 mm (z. B. Kaliber 4). Wir führen mit dir die hierfür erforderliche zusätzliche praktische Prüfung durch. Details über die Antragstellung für entsprechende Signalwaffen vermitteln wir im Lehrgang.

Nein, das bieten wir nicht an. Die Sachkunde für Signalwaffen ist bei uns fest in den regulären Lehrgang integriert. Du kannst diese Zusatzoption also nur direkt während deines Kurses für Sportschützen oder Bewacher absolvieren.

Um als Bewacher Waffen führen zu dürfen brauchst du beide Voraussetzungen; die Unterrichtung / Sachkunde 34a und die Waffensachkunde. Die Reihenfolge ist egal.

Siehe Erklärungen auf der Homepage der IHK.

Nicht direkt.

Folgende Voraussetzungen (§ 4 WaffG) musst du insbesondere erfüllen:

  • Erforderliche Sachkunde (§ 7 WaffG) (Zeugnis Waffensachkunde bekommst du von uns)
  • Persönliche Eignung (§ 6 WaffG), prüft die Behörde bei der Antragstellung
  • Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG), prüft die Behörde bei der Antragstellung
  • Unterrichtung oder Sachkunde § 34a GewO, bekommst du bei der IHK
  • Mindestens 18 Jahre alt.
  • Mindestens 5 Jahre gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, dabei ist es unerheblich ob du Deutscher, EU-Bürger oder Drittausländer ist.

Dein Arbeitgeber klärt die Details mit der Behörde. Details hierzu sind ebenfalls Gegenstand unseres Kurses.

Wir sind nicht AZAV-Zertifiziert, daher ist eine Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit bei uns nicht möglich.

Sollte der Arbeitgeber die Kosten übernehmen, teile uns dies bitte über das Anmeldeformular im Kommentarfeld mit (Rechnungsanschrift und Kontaktdaten des Ansprechpartners mit E-Mail und Tel. Nummer). Wir wenden uns hinsichtlich Zahlungsabwicklung direkt an deinen Arbeitgeber.

Du erhältst als Selbstzahler eine Rechnung, die du als Fortbildungskosten zusammen mit Kosten für Übernachtung, Fahrkosten, Verpflegungsmehraufwand steuerlich absetzen kannst. Bei Fragen hierzu berät dich dein Steuerberater.

Wir bieten ausschließlich die umfassende Waffensachkunde für Lang- und Kurzwaffen an. Die Langwaffe ist immer Bestandteil der Ausbildung. Wenn wir die praktische Prüfung mit Langwaffen weglassen würden, müssten wir das Sachkundezeugnis auf Kurzwaffen einschränken. Viele Bewacher finden gefallen am Schießen und möchten später als Sportschütze eine eigene Waffe für den Schießsport erwerben.

Wenn das Zeugnis nur für Kurzwaffen gilt, müsste der gesamte Waffensachkundelehrgang für Sportschützen nochmals wiederholt werden, sofern man eine Langwaffe als Sportschütze erwerben möchte. Das ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, daher bekommt bei uns jeder Bewacher die umfassende Sachkunde für alle Waffen.